1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für die gesamte Vorarlberghalle, einschließlich der Wege und Freiflächen. Diese Hausordnung gilt sowohl an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen sowie auch an allen sonstigen Tagen. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Betreten der Vorarlberghalle erkennt der Besucher diese Hausordnung als verbindlich an.

2. Hausrecht

2.1. Den Pioneers Vorarlberg und der VEU Feldkirch steht während einer Veranstaltung das alleinige Hausrecht zu.

2.2. Eine Veranstaltung ist jedes Eishockeyspiel sowie eine sonstige organisierte Veranstaltung in der Anlage.

3. Zutritt von Besuchern zur Veranstaltung

3.1. Der Zugang zu der Veranstaltung wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Bei missbräuchlicher Verwendung oder unbefugter Weitergabe von Eintrittskarten können diese von den Organen und beauftragten Personen der Pioneers Vorarlberg oder der VEU Feldkirch ersatzlos eingezogen werden.

3.2. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Besucher so wie die von ihnen mitgeführten Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu durchsuchen und von ihnen die Vorlage von Ausweispapieren zu verlangen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie solche Gegenstände mitführen oder dass gegen sie ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot ausgesprochen wurde.

3.3. Der Ordnungsdienst darf Personen auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen, und gegebenenfalls den Zutritt verweigern.

3.4. Verweigert der Besucher die Zustimmung zu diesen Kontrollmaßnahmen, so wird er nicht zu der Veranstaltung zugelassen oder von ihr ausgeschlossen, ohne dass der Kartenwert erstattet wird.

3.5. Die Mitnahme von Transparenten, Fahnen und Trommeln in die Sitzplatz Sektoren ist nicht gestattet. Das Verdecken von Werbeflächen ist in der gesamten Halle untersagt. Ebenfalls verboten ist das Bekleben von Flächen oder Sitzen mit Stickern jeglicher Art. Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern des Stadions das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt: Getränke und Lebensmittel jeglicher Art; Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeglicher Art; Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen; Tiere, rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Material; Gegenstände, die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können (z. B. Konfetti, Papierschnipsel sowie Fahnen mit einer Stangenlänge von über 1 Meter). Sofern das Ordnungspersonal der Pioneers Vorarlberg oder der VEU Feldkirch dies im Einzelfall für die Sicherheit der Veranstaltung für erforderlich hält, kann auch das Mitführen jeglicher anderweitigen Gegenstände untersagt werden. Den Anordnungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals der Pioneers Vorarlberg oder der VEU Feldkirch ist in jedem Fall Folge zu leisten. Weiterhin ist es im Hallenbereich verboten, Gegenstände zu werfen, sowie das Hallengelände in irgendeiner Weise zu beschmutzen und hierzu geeignetes Material wie Konfetti, Papierschnipsel oder Papierrollen mitzubringen.

3.6. Das Betreten der Eisfläche ist strengstens untersagt.

3.7. Der Aufenthalt in der Spielstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Clubs und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig.
Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Clubs auch nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten jedenfalls untersagt. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht in die Spielstätte mitgebracht werden.
Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen vereinzelt Bildaufnahmen der Veranstaltung und Besucher hergestellt werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernsehübertragungen, Foto, Video, etc.). Der Besucher nimmt daher zur Kenntnis, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen mit jedem derzeitigen oder künftigen technischen Verfahren vom Veranstalter ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt. Für die Nutzung gebührt dem Kunden keine Entschädigung.

4. Verweigerung des Zutritts

4.1. Besucher die,
• erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen,
• erkennbar Gewaltbereit oder Anstiftung zu Gewalt bereit sind,
• bei denen ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot vorliegt,
• erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören oder
• verbotene Gegenstände mit sich führen
werden nicht zu den Veranstaltungen zugelassen bzw. von diesen ausgeschlossen.

4.2. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder die Sicherheit der Veranstaltung, (z.B. wegen Überfüllung) den Zutritt entgegenstehen, ohne dass der Kartenwert erstattet wird.

5. Verhalten, Sicherheit

5.1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Jedermann hat den Anordnungen der Ordnungsbehörden, insbesondere der Polizei und der Feuerwehr, sowie des Ordnungsdienstes, und des Stadionsprechers Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für alle Bestimmungen und Einschränkungen hinsichtlich der COVID19 Auflagen. Wer diese Anordnungen nicht befolgt, wird vom Ordnungsdienst oder von der Polizei aus der Eissporthalle verwiesen.

5.3. Jeder Besucher hat sich an die am Spieltag geltenden COVID19 Bestimmungen zu halten. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

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